Formen von Einschränkungen
Um ein Verständnis für das Thema Barrierefreiheit zu gewinnen, ist es hilfreich, die Einschränkungen besser zu verstehen, mit denen Menschen mit Behinderung beim Nutzen von Webseiten konfrontiert sind.
Sehen
Insbesondere blinde Menschen sind bei der Nutzung von Webseiten mit enormen Barrieren konfrontiert, da Webseiten häufig durch unterschiedliche Farbbereiche strukturiert und Informationen visuell dargestellt oder vermittelt werden. Die für sehende Benutzer sofort ersichtliche Unterscheidung zwischen dem Kopf- bzw. Navigationsbereich und dem "Applikationsbereich" lässt sich für einen blinden Benutzer visuell nicht erschließen. Auch eine visuelle Kennzeichnung von Pflichtfeldern in Formularen ist nicht hilfreich. Und der für Sehende aufgrund der räumlichen Nähe offensichtliche Zusammenhang zwischen einem Eingabefeld und dem dazugehörigen "Label" (Feldtitel) ist für Blinde nicht gegeben.
Aus diesen Gründen ist ein Monitor als (rein visuelles) Ausgabegerät für diese Benutzer nicht sinnvoll verwendbar. Sie sind auf die Verwendung von assistiven Technologien wie Braillezeilen und Screenreadern angewiesen. Anders verhält es sich mit dem Einsatz einer Tastatur. Diese kann auch von blinden Benutzern - im Gegensatz zu einer Maus - als Navigationsinstrument gut verwendet werden.
Für Nutzer mit Sehbehinderungen stellt sich die Situation etwas anders dar. Bei Sehbehinderungen kann es sich beispielsweise um (extreme) Kurz- oder Weitsichtigkeit handeln. Solche Benutzer können einen Monitor durchaus als Ausgabegerät nutzen, wenn auf der Portal- bzw. Applikationsseite entsprechende Voraussetzungen, wie eine ausreichende Schriftgröße oder ausreichende Kontraste gegeben sind.
Benutzer mit Farbblindheit oder Störungen des Farbempfindens können auch einen Monitor als Ausgabegerät nutzen, vorausgesetzt dass Farben vom Applikationsdesigner entsprechend eingesetzt werden.
Diese kurze Beschreibung der Einschränkungen im Zusammenhang mit "Sehen" legt schon alle wesentlichen Maßnahmen für die Barrierefreiheit nahe:
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Hören statt sehen
Für blinde Benutzer Ihres Portals besteht die einzige Möglichkeit, das Portal nutzen zu können darin, die auf der Seite dargestellten Informationen und Funktionen zu hören.
Hierfür gibt es assistive Technologien, insbesondere Screenreader, die Informationen auf einer Seite vorlesen können.
Damit ein Screenreader vorlesen kann, muss die auf der Seite dargestellte bzw. vermittelte Information für einen Screenreader zugänglich gemacht werden. Bei Texten ist dies leicht möglich, da diese vom Screenreader unmittelbar dem Quelltext der Portalseite entnommen werden können. Schwieriger gestaltet sich dies u.U. bei Texten auf Schaltflächen, wenn die Schaltfläche aus einem Icon oder einer Grafik besteht und der darauf stehende Text nicht extrahiert werden kann.
Um das Thema "Hören statt sehen" drehen sich eine Fülle von Richtlinien und technischen Maßnahmen. Eine ausführliche Beschreibung und Maßnahmen zur Umsetzung in Intrexx finden Sie u.a. in Abschnitt Textalternativen.
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Tastatur statt Maus
Für blinde Benutzer ist die Verwendung einer Maus praktisch nicht möglich. Die Navigation auf einer Seite oder das Ansteuern bestimmter Bereiche einer Seite ist nur mit Hilfe der Tastatur möglich.
Auch für das Thema "Tastatur statt Maus" gibt es umfangreiche Richtlinien und technische Maßnahmen. Eine ausführliche Beschreibung hierzu finden Sie u.a. in Abschnitt Per Tastatur zugänglich.
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Farben gezielt einsetzen
Für Benutzer mit Sehbehinderung ist der gezielte Einsatz von Farben entscheidend. So ist beispielsweise der Einsatz von Rot und Grün, um damit entsprechende Unterschiede zu verdeutlichen, nicht zielführend.
Die entsprechenden Richtlinien und technische Maßnahmen finden Sie u.a. in Abschnitt Benutzung von Farbe.
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Ausreichende Kontraste verwenden
Damit Menschen mit Sehbehinderung dargestellte Inhalte unterscheiden können, müssen die Kontraste stark genug sein. Hier gibt es genaue Vorgaben der WCAG. Diese finden Sie in den Abschnitten Kontrast(Minimum) und Kontrast (erhöht).
Hören
Benutzer mit beeinträchtigtem Hörvermögen sind nicht so stark mit Barrieren konfrontiert, da sie all die visuellen Informationen, die blinden Menschen nicht zur Verfügung stehen, wahrnehmen und interpretieren können.
Eine Ausnahme sind akustische Medien wie beispielsweise Videos, für die Untertitel zur Verfügung stehen sollten. Ähnliches gilt für Audioaufnahmen oder Podcasts, für die Transkriptionen zugänglich sein sollten.
Auch für Beeinträchtigung im Zusammenhang mit dem Hören gibt es entsprechende Richtlinien. Diese sind beim Erstellen von Portal- und Applikationsseiten nicht so relevant wie die Richtlinien im Zusammenhang mit dem Hören, da Audioinhalte nicht originärer Bestandteil von Intrexx sind.
Motorische Beeinträchtigungen
Bei Benutzern mit motorischen Beeinträchtigungen geht es meist um Menschen, die ihre Hände nur eingeschränkt benutzen können. Damit ist besonders das Benutzen einer Maus kaum oder gar nicht möglich.
Die Richtlinien im Zusammenhang mit motorischen Beeinträchtigungen finden Sie u.a. in Abschnitt Per Tastatur zugänglich.
Auch bei motorischen Beeinträchtigungen liegen die Maßnahmen zur Herstellung von (mehr) Barrierefreiheit auf der Hand.
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Tastatur statt Maus
Wie bei blinden Benutzern oder bei Benutzern mit sehr eingeschränkter Sehfähigkeit ist die Möglichkeit, die Tastatur nutzen zu können, entscheidend, um eine Portal- und Applikationsseiten bedienen zu können.
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Struktur und Reihenfolge
Um sich eine Seite erschließen und sie bedienen zu können, ist ein klar strukturierter, sinnvoller Aufbau sehr hilfreich. (Dies gilt - ähnlich wie bei "Tastatur statt Maus" - auch für Benutzer mit sehr eingeschränkter Sehfähigkeit.) Ein solcher Aufbau erleichtert zum Beispiel das Ansteuern von bestimmten Bereichen einer Seite oder von Bedienelementen.
Die entsprechenden Richtlinien und technische Maßnahmen finden Sie u.a. in Abschnitt Info und Beziehungen (Seiten und Inhalte strukturieren).
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Ausreichende Fläche
Für Benutzer mit motorischen Beeinträchtigungen ist es hilfreich, wenn grafische Elemente ausreichend groß sind. Kleine Schaltflächen und grafische Elemente mit kleinen klickbaren Bereichen sollten vermieden werden, da Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik diese mit einer Maus nur schwer ansteuern können.
Die entsprechenden Richtlinien und technische Maßnahmen finden Sie u.a. in Abschnitt Zielgröße
Beeinträchtigungen der kognitiven Fähigkeiten
Benutzer mit verminderten kognitiven Fähigkeiten sind häufig nicht in der Lage, komplexe Zusammenhänge zu erfassen und komplizierte Inhalte zu verstehen.
Die Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind in erster Linie redaktioneller Natur. D.h. Applikationsentwickler, die Texte erfassen, müssen darauf achten, "einfache bzw. leichte Sprache" zu verwenden. Hier besteht kein unmittelbarer (technischer) Zusammenhang mit Intrexx.
Um eine Seite besser verstehen zu können, hilft - wie bereits oben erwähnt - eine klare, logische Struktur und eine eindeutige Navigation. Dies erleichtert Menschen mit verminderten kognitiven Fähigkeiten, eine Seite bedienen und verstehen zu können.
Auch für Beeinträchtigung im Zusammenhang mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten gibt es entsprechende Richtlinien. Diese finden Sie u.a. in folgendem Abschnitt Info und Beziehungen (Seiten und Inhalte strukturieren).
Und Benutzer ohne Behinderungen?
Beachten Sie, dass nicht nur Menschen mit Behinderung von barrierefreien Seiten profitieren. In der Regel sind barrierefreie Seiten benutzerfreundlicher als solche, die nicht barrierefrei sind. Eine gute Bedienbarkeit macht alle Ihre Benutzer zufriedener. Und falls Ihr Portal im Internet zugänglich ist, erreichen Sie mit barrierefreien Seiten eine erhöhte Reichweite, da Seiten von Suchmaschinen leichter gefunden werden, wenn diese nutzerfreundlich und leicht zugänglich gestaltet sind.