Gesetze, Vorschriften und Richtlinien

Das Erstellen von barrierefreien Portal- und Applikationsseiten ist generell vorteilhaft. Gleichzeitig gibt es rechtliche Vorschriften, die zur Umsetzung von Barrierefreiheit verpflichten. Im Folgenden finden Sie einen kleinen Überblick.

BGG – Barrierefreie Informationstechnik

"Öffentliche Stellen des Bundes gestalten ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei. Schrittweise, spätestens bis zum 23. Juni 2021, gestalten sie ihre elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung, barrierefrei. Die grafischen Programmoberflächen sind von der barrierefreien Gestaltung umfasst."

Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2.0

BFSG - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) umgesetzt. Das Gesetz wurde im Juli 2021 verkündet und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Mit dem Gesetz werden zum ersten Mal private Wirtschaftsakteure dazu verpflichtet, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

BFSG - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

WCAG - Die Web Content Accessibility Guidelines

Die (Zugänglichkeits-)Richtlinien für Web-Inhalte (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG) 2 wurden im Rahmen des W3C-Prozesses in Zusammenarbeit mit Einzelpersonen und Organisationen auf der ganzen Welt entwickelt. Dabei war es das Ziel, einen einzigen gemeinsamen Standard für die Zugänglichkeit von Web-Inhalten zu schaffen, der den Bedürfnissen von Einzelpersonen, Organisationen und Regierungen auf internationaler Ebene entspricht.

In den WCAG-Richtlinien wird erläutert, wie Webinhalte für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich gemacht werden können. Mit "Webinhalten" sind dabei sowohl Informationen als auch Applikationen gemeint.

Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1)

BITV - Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung dient dem Ziel, eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu ermöglichen und zu gewährleisten. Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen, die elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sowie elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe mit und innerhalb der Verwaltung, einschließlich der Verfahren zur elektronischen Aktenführung und zur elektronischen Vorgangsbearbeitung, sind für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar zu gestalten.

Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung

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